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  Pressemitteilung (26.02.2000)  

[Letzte Aktualisierung: 01.12.2009 ]

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Presse

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.

Pressemitteilung (26.02.2000)

Zur Stellungnahme des Kirchenamtes der EKD

Positives Zeichen in der politischen Diskussion über gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Kritik an fehlendem Mut der EKD

Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. betrachtet die neue Stellungnahme des Kirchenamtes der EKD als wichtigen Beitrag zur politischen Diskussion über die Schaffung eines Rechtsinstitutes für gleichgeschlechtliche Paare. In der Anerkennung des Bedarfs einer rechtlichen Regelung sieht die HuK ein wichtiges Zeichen. Gleichwohl bemängelt sie den fehlenden Mut der EKD, begonnene Gedankengänge bis zum Ende konsequent zu verfolgen. So bleibt die gesamte Stellungnahme in bekannter "Ja, aber"-Manier ein Dokument der Unentschlossenheit.

In dem am vergangenen Dienstag veröffentlichten Beitrag nimmt das Kirchenamt der EKD Stellung zum Bestreben, eine gesetzliche Regelung für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen. Zentraler Punkt bleibt die Sorge um die bevorzugte Stellung der Ehe gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens. Die ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. erklärt dazu:

Die Stellungnahme der EKD ist ein wichtiger Beitrag in der politischen Auseinandersetzung um die Schaffung eines Rechtsinstitutes für schwule und lesbische Paare. Die HuK begrüßt ausdrücklich die grundsätzliche Bejahung der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. Jedoch weist die Stellungnahme sowohl in der Beurteilung der Ausgangslage als auch in ihren Schlußfolgerungen Fehler und Widersprüche auf und redet gerade damit den Gegnern einer rechtlichen Gleichstellung das Wort.

Ohne nähere Quellen zu nennen wird nur ”von einer kleinen Minderheit” von Schwulen und Lesben gesprochen, die eine verläßliche Partnerschaft anstreben. Dies widerspricht unseren Erfahrungen und auch den grundlegenden Ergebnissen einer Studie der Sozialwissenschaftlichen Forschungsstelle der Universität Bamberg im Auftrag des BMJ. Des weiteren wird verschwiegen, dass ein biblisches Zeugnis über Homosexualität und gleichgeschlechtliche Liebe insgesamt fehlt - die Autoren der Bibel kennen ausschließlich heterosexuelle Menschen.

Die EKD sieht als Zielgruppe eines neuen Rechtsinstitutes zu Recht Menschen, für die eine Eheschließung nicht in frage kommt und für die bisher keine gesetzliche Möglichkeit besteht, ihre Beziehungen zu dokumentieren. Anstatt diesen Gedanken konsequent beizubehalten erkennt sie jedoch in einem neuen Rechtsinstitut eine Konkurrenz Ehe und eine Herabwürdigung derselben. Sie gesteht Schwulen für die und Lesben im gleichen Maß wie Heterosexuellen das Bestreben Verläßlichkeit, Vertrauen und Sicherheit in ihrer Lebenspartnerschaft zu, warnt aber vor den negativen Folgen dieser Verantwortungsgemeinschaften als falschem Vorbild. Gerade aber auch heranwachsende Homosexuelle benötigen positive Vorbilder, um unnötiges Leid bei der Suche nach ihrer Identität zu vermeiden.

Ein weiterer Widerspruch ist bei der sozio-kulturellen Wertung der Beziehungsformen zu erkennen. Die EKD spricht von deren Wandelbarkeit und will gleichzeitig die bestehende Struktur unverändert beibehalten. Sie erkennt die Zeichen, welche die Notwendigkeit einer rechtlichen Anerkennung betonen, fordert aber zum Abwarten auf.

In der Schlußfolgerung greift die Stellungnahme eindeutig zu kurz. Gerade um der wiederholt aufgezeigten Bereitschaft zur Übernahme von gegenseitiger Verantwortung gerecht zu werden, ist die Schaffung eines Rechtsinstitutes mit möglichst weitgehenden Rechten und Pflichten erforderlich, um den gesetzlichen Rahmen für einen Abbau noch immer bestehender Diskriminierung von Lesben und Schwulen zu schaffen. Statt dessen spricht sich das Kirchenamt aber gegen eine solche Gesetzesvorlage aus und nennt als Alternative eine geringe Auswahl von Gesetzesänderungen oder die Möglichkeit der privatrechtlichen Regelung. Damit spricht sich die EKD für ein Fortbestehen der Ungleichbehandlung aus.

Die HuK bittet das Kirchenamt zu Gesprächen mit Vertretern aller bundesweit tätigen Lesben- und Schwulenorganisationen über diese Stellungnahme. Diese Veröffentlichung ist eine Grundlage, sie kann aber nicht den endgültigen Standpunkt der evangelischen Kirche in Deutschland beschreiben.


Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

Thomas Wunsch, Pressesprecher der HuK
Ernst-König-Str. 61, 59755 Arnsberg
Tel. (02932) 701337
Email: presse@huk.org