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  Evangelische Landessynode in Bayern bleibt 2003 beim Beschluss von 1993  

[Letzte Aktualisierung: 01.12.2009 ]

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Kirchliche Texte

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. - Texte

Beschluss der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern: "Wahrnehmung und Achtung der Unterschiede", weiter keine gottesdienstliche Segnungshandlung (Trauung)

Der folgende Text wurde im November 2003 von der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern bei ihrer Tagung in Bad Reichenhall fast einstimming beschlossen (1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen).

Die HuK hat in einer Erklärung dazu Stellung genommen.

Beschluss der Landesynode Bayern vom 27. November 2003

In den letzten Jahren ist eine Reihe von Anträgen und Eingaben bei der Landessynode eingegangen, die um Stellungnahmen der Landessynode bitten zu Fragen der Homosexualität, zur Frage möglicher Schlussfolgerungen aus der staatlichen Gesetzgebung (Lebenspartnerschaftsgesetz) und der Segnung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Auf der Frühjahrssynode in Landshut 2001 hat die Landessynode einen Ausschuss eingesetzt, der sich mit den anstehenden Problemen und Fragen ausführlich beschäftigt hat. Herr OKR Hofmann hat auf der Frühjahrssynode 2003 in Würzburg und der Herbstsynode 2003 in Bad Reichenhall über die Arbeit des Ausschusses berichtet.

Die Landessynode der ELKB ist dankbar für die vielen Eingaben und Anträge. Ihre Anzahl und die zum Teil breiten inhaltlichen Ausführungen zeigen ein bemerkenswertes Interesse an der Diskussion und der synodalen Entscheidung zu dieser Thematik, den großen Ernst und das theologische Engagement der beteiligten Institutionen und Personen.

1. Wahrnehmung und Achtung der Unterschiede

Aus den Anträgen und Eingaben gehen erhebliche Unterschiede und zum Teil gegensätzliche Standpunkte in der theologischen Beurteilung gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung bzw. gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und des darauf bezogenen kirchlichen Handelns hervor. Wir nehmen diese Unterschiede wahr, achten sie und stellen fest, dass auch in unserer Synode ähnliche Meinungsunterschiede bestehen.

Das Bild gleicht in mancherlei Hinsicht der Diskussionslage, die schon bei den Verhandlungen zum Thema auf der Landessynode in Fürth 1993 bestand und dort am Ende zu einem für nahezu alle Positionen tragbaren Kompromiss geführt hatte. Dieser – für manche durchaus auch schmerzliche – Konsens sollte gegenwärtig weder in der einen noch in der anderen Richtung verändert werden. Wir haben uns darum entschieden, der Empfehlung des Ausschusses zu folgen und in der Sache keine neuen Beschlüsse gefasst.

Die Fürther Erklärung ermöglicht es den Pfarrerinnen und Pfarrern bzw. den Kirchenvorständen, im Rahmen der seelsorgerlichen Begleitung entsprechend ihres eigenen theologischen Gewissens unterschiedlich mit der Frage der Segnung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften umzugehen. Es heißt dort: „Eine solche seelsorgerliche Begleitung von homosexuell lebenden Menschen ist eine Aufgabe der Kirche. Dabei halten die einen von uns im individuell-seelsorgerlichen Bereich eine segnende Begleitung homophiler Menschen in ihrer Partnerschaft für möglich. Die anderen sehen sich dazu nicht in der Lage, weil sie von ihrem Verständnis der Heiligen Schrift hierfür keinen Auftrag erkennen. Eine gottesdienstliche Segenshandlung (Trauung) für homophile Partnerschaften halten wir nicht für möglich.“ Diese unterschiedliche seelsorgerliche Praxis bedarf des gegenseitigen Vertrauens und der gegenseitigen Achtung; dabei darf keiner dem anderen unterstellen, mit seinen Handlungen oder mit der Ablehnung solcher die gemeinsame Grundlage von Schrift und Bekenntnis verlassen zu haben

Die Synode begrüßt die Erarbeitung einer Handreichung zu folgenden Inhalten:

  1. Grundlegende Texte, wie die Fürther Erklärung, die EKD-Denkschrift „Mit Spannungen leben“, das Familienpapier unserer Synode sowie Gesetzestexte und –kommentare in Auszügen.
  2. Thematische Klärungen zu den Themen Bibelverständnis, Segen, seelsorgerliche Begleitung, liturgisches Handeln.
  3. Im dienstrechlichen Bereich sollen durch die Personalabteilung Verfahrenswege beim Einsatz von Mitarbeitenden, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben wollen, beschrieben werden. Stichworte hierfür liefert die Orientierungshilfe der EKD vom 11. September 2002.

Der Landeskirchenrat wird gebeten, die Handreichung im Einvernehmen mit dem Landessynodalausschus im nächsten Jahr zu veröffentlichen.

2. Gegenseitige Achtung der unterschiedlichen Bibelinterpretationen

Die in den Eingaben und Anträgen erkennbaren theologischen Unterschiede ergeben sich vor allem aus der differierenden Einschätzung der einschlägigen biblischen Texte. Zum grundsätzlichen Problem unterschiedlicher Bibelauslegung hat die Herbstsynode der EKD (Trier 2003) in ihrer „Kundgebung zum Schwerpunktthema: Bibel im kulturellen Gedächtnis“ hilfreiche und weiterführende Aussagen gemacht. Einige Formulierungen lassen sich auf die zur Debatte stehenden Probleme anwenden.

So wird etwa gesagt, dass sich die Auslegung der Bibel „in intellektueller Auseinandersetzung und im sachlichen Streit um das Verstehen vollzieht .... Dieser sachliche Streit ist notwendig. Er ist Ausdruck der vielfältigen Verstehensmöglichkeiten der Bibel. Die Bibel ruft nicht zu einer Einheitsinterpretation auf, sondern zum Wettstreit um die Wahrheit, die uns in ihren Texten begegnet.“ Die Kundgebung der EKD-Aynode formuliert weiter: „Die Bibel sperrt sich gegen eine Auslegung, die die Mehrdimensionalität ihrer Texte einer religiösen Rechthaberei oder einem theologischen Fundamentalismus opfert. Ohne Neugier, ohne genaues Hinhören und ohne intensives Bemühen wird das Buch der Bücher immer nur bestätigen, was die Leser selbst schon gewusst hatten.“

Solange wir in der theologischen Einschätzung gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung und der kirchlichen Begleitung, (insbesondere auch der Segnung eingetragener Lebenspartnerschaften) unterschiedlicher Meinung sind, bedürfen wir dringend der gegenseitigen Anerkennung unterschiedlicher Bibellektüren und Glaubensstandpunkte. Angesichts dieser Unterschiede erinnern wir uns daran, was der Apostel Paulus der Gemeinde in Rom schrieb:

„Darum nehmt einander an, gleichwie Christus euch angenommen hat zur Ehre Gottes des Vater“ (Römer 15, 7)

Wir erinnern ebenso daran, dass der Fürther Beschluss sich gerade auch gegen die Diskriminierung von Menschen mit einer gleichgeschlechtlichen sexuellen Orientierung in Gesellschaft und Kirche gewendet hat. Diese Haltung kann Menschen, die in der Kirche tätig sind, nicht ausschließen.