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  Synode Berlin/Brandenburg befürwortet Partnerschaftssegnungen  

[Letzte Aktualisierung: 21.12.2002 ]

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Kirchliche Texte

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. - Texte

Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg: Stellungnahme zur Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Der folgende Text wurde im November 2002 von der Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg beschlossen. Die Synode hat 198 stimmberechtigte Mitglieder. Eine große Mehrheit war dafür, es gab 13 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen.

Auf dem Webserver der Berliner Kirche ist eine EPD-Meldung zum Synodenbeschluss wiedergegeben.

Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften

Die Landessynode möge zur Frage der Segnung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beschließen: Wenn zwei Menschen gleichen Geschlechts eine Lebensgemeinschaft miteinander gründen, dies durch eine standesamtliche Eintragung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz veröffentlichen und als Christen oder Christinnen in der Gemeinde um den Segen Gottes für ihren gemeinsamen Weg bitten, so kann dies mit einer Andacht mit Fürbitte und Segenszuspruch in der Gemeinde geschehen. Voraussetzung ist, dass der Gemeindekirchenrat grundsätzlich solchen Andachten zugestimmt hat, und dass der ordinierte Mitarbeiter oder die ordinierte Mitarbeiterin hierzu bereit ist. Das Konsistorium wird gebeten, Literatur und Arbeitsmaterialien zur Entscheidungshilfe für die Gemeinden zur Verfügung zu stellen. In dieser Andacht soll zum Ausdruck kommen, dass

Elemente der Andacht können sein: Psalmgebet, biblische Lesung, Predigt, Fürbitte und Segenszuspruch.

Die Landessynode respektiert bei dieser Entscheidung auch die Haltung derjenigen in unserer Kirche und in der Landessynode, die aufgrund bestehender schwerwiegender Unterschiede in Fragen der Schriftauslegung die hier vorgesehenen Schritte nicht mittragen können.