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  Bischofskonferenzen zur Vatikan-Weisung  

[Letzte Aktualisierung: 04.12.2005]

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Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.

Bischofskonferenzen zur Weisung aus dem Vatikan (Nov. 2005), Homosexuelle nicht als Priesteramts-Kandidaten zuzulassen.

Auf dieser Webseite dokumentieren wir die offiziellen Reaktionen der deutschen und der Schweizer Bischofskonferenz zu dem Schreiben der vatikanischen Kongregation für die katholische Erziehung, das darauf hinausläuft, Homosexuelle nicht als Priesteramtkandidaten zuzulassen (Quelle: http://www.kath.net/detail.php?id=12111).
Die HuK hat am 24.11.2005 in einer Pressemitteilung kritisch zu der Weisung Stellung genommen und dies am 29.11.2005, dem Tag der offiziellen Bekanntgabe, nochmals in einer gemeinsamen Pressemitteilung von HuK und LSVD (kürzerer Text) bekräftigt.

Wer die beiden Texte aufmerksam liest, kann Gemeinsamkeiten, aber auch interessante Unterschiede feststellen. Beide Stellungnahmen betonen, dass das neue Schreiben im Wesentlichen die in den jeweiligen Gebieten bisher schon geübte Praxis bestätige. Nur in der Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz findet sich aber ein so grundlegender Satz wie
"Im Mittelpunkt unserer Abklärungen zur Zulassung zum Priesteramt steht nicht die sexuelle Orientierung, sondern die Bereitschaft zur konsequenten Christusnachfolge."

Kardinal Lehmann: "Die deutschen Bischöfe begrüßen die Instruktion"

Karl Kardinal Lehmann, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hat am Mittwoch [23.11.2005] am Abend folgende Stellungnahme veröffentlicht:

"Über Kriterien zur Berufsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen" (4. November 2005, vorgesehene Veröffentlichung am 29. November 2005 in Rom)

Die römische Kongregation für das katholische Bildungswesen hat in den letzten Jahrzehnten viele Orientierungen veröffentlicht zur heutigen Priestererziehung, nicht zuletzt auch im Blick auf die volle menschliche Reife, die gerade auch hinsichtlich des Zölibates die Integration der Sexualität einschließt. In diesen Themenkreis gehört auch das Apostolische Schreiben Pastores dabo vobis von Papst Johannes Paul II. aufgrund der Beratungen in der Weltbischofssynode von 1990. Mit der neuen Instruktion, die ca. acht Seiten umfasst, will die Kongregation darum auch nicht alle Fragen im affektiven und sexuellen Bereich behandeln, die in der Ausbildungszeit eine Rolle spielen können. In dem neuen Text geht es darum, "ob Kandidaten, die tief sitzende homosexuelle Tendenzen haben, für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zugelassen werden sollen oder nicht". Die Instruktion betont, dass diese Frage in der gegenwärtigen Situation dringlicher geworden ist.

Die Antwort zeigt vor dem Hintergrund zahlreicher kirchlicher Verlautbarungen - vor allem auch des Katechismus der Katholischen Kirche (vgl. Nr. 2357/58) zunächst die Beanspruchung des ganzen Menschen an Leib und Seele durch den Dienst als Priester. Dazu gehört eine affektive Reife, die eine korrekte Beziehung zu Männern und zu Frauen einschließt. Unter Hinweis auf die in jüngster Zeit immer wieder entfaltete Lehre über die Homosexualität stellt die Instruktion fest, "dass die Kirche - bei aller Achtung der betroffenen Personen - jene nicht für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine so genannte homosexuelle Kultur unterstützen". Dabei geht es nicht um z. B. im Jugendalter auftretende, aber vorübergehende homosexuelle Tendenzen, sondern um - wie die Instruktion wiederholt - tiefsitzende homosexuelle Tendenzen, die zu einer Situation führen können, "die in schwerwiegender Weise daran hindert, korrekte Beziehungen zu Männern und Frauen aufzubauen". Auf jeden Fall müssen homosexuelle Tendenzen, die vorübergehend in Erscheinung treten oder einer Klärung bedürfen, "wenigstens drei Jahre vor der Diakonenweihe eindeutig überwunden sein".

Aufgrund ihrer Zielsetzung behandelt die Instruktion nicht das ganze Phänomen der Homosexualität. Es geht um die spezifischen Anforderungen an den Priesterberuf. Im Blick auf homosexuelle Personen wird mehrfach gegen alle Tendenzen einer Diskriminierung erklärt: "Diesen Personen ist mit Achtung und Takt zu begegnen; man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen."

Die Instruktion unterstreicht die besondere Bedeutung der menschlichen Dimension der Ausbildung, die neben der spirituellen, wissenschaftlichen und pastoralen Bildung "das unverzichtbare Fundament der ganzen Ausbildung darstellt". Darum werden der Bischof, der höhere Ordensobere, der Leiter des Priesterseminars und vergleichbarer Einrichtungen sowie besonders der Spiritual auf die jeweilige Verantwortung aufmerksam gemacht. "Im Fall eines ernsten Zweifels daran (an der Eignung) dürfen sie ihn (den Kandidaten) nicht zur Weihe zulassen." Es ist konsequent, dass am Ende der Instruktion der Kandidat selbst auf seine Verantwortung hingewiesen wird, die ihm niemand abnehmen kann und darf.

Papst Benedikt XVI. hat die Instruktion am 31. August 2005 gebilligt und ihre Veröffentlichung angeordnet. Die Bildungskongregation setzte sie am 4. November, dem Gedenktag des heiligen Karl Borromäus (Patron der Seminare), in Kraft und veröffentlicht sie am 29. November 2005.

Die deutschen Bischöfe begrüßen die Instruktion. In der Regel wird in unseren Theologischen Konvikten und Priesterseminaren schon seit längerer Zeit in diesem Sinne verfahren. Darum steht die Instruktion auch in einer grundsätzlichen Übereinstimmung mit der zuerst im Jahr 1999 erarbeiteten, dann von 2003 bis 2005 überprüften Handreichung ?Homosexualität und Priesterberuf? (24 Seiten), die für den internen Gebrauch bestimmt war, inzwischen aber auch öffentlich bekannt wurde. Wir empfinden die Instruktion deshalb auch als Bestätigung des eigenen Weges, der einerseits eine klare grundsätzliche Orientierung und anderseits eine differenzierte Beratung und Entscheidung im Einzelfall darstellt.

Erklärung der Schweizer Bischöfe

Die Schweizer Bischofskonferenz hat am Mittwoch [23.11.2005] nachstehende Erklärung veröffentlicht:

Wir danken allen Priestern, die ihre Berufung in großer Treue leben. Wir sind uns bewusst, dass in unserem Priesterkollegium und in unseren Seminarien Mitbrüder leben, die sich als Menschen mit heterosexueller Orientierung und Mitbrüder, die sich als Menschen mit homosexueller Orientierung erfahren. Jeder soll als Mensch und Mitbruder akzeptiert und respektiert werden. Unabhängig von unserer sexuellen Orientierung haben wir uns entschieden zu einem Leben in eheloser Keuschheit. Im Mittelpunkt unserer Abklärungen zur Zulassung zum Priesteramt steht nicht die sexuelle Orientierung, sondern die Bereitschaft zur konsequenten Christusnachfolge.

Die Stellungnahme, die wir in einem Pastoralschreiben vom Oktober 2002 diesbezüglich veröffentlicht haben, deckt sich weitgehend mit der Haltung der neuen Instruktion: "Es ist unsere Aufgabe als Bischöfe, in kluger Unterscheidung zu prüfen, wem ein entsprechendes Charisma geschenkt ist und folglich zum kirchlichen Dienst zuzulassen oder nicht. Eine homosexuelle, aber in geschlechtlicher Enthaltsamkeit gelebte Neigung schließt vom kirchlichen Dienst nicht aus; die treu geübte Enthaltsamkeit kann vielmehr auf ein besonderes Charisma hindeuten, gleich wie die selbst gewählte Ehelosigkeit. Von Fall zu Fall sind allerdings auch die besonderen Gefährdungen und Belastungen zu bedenken, denen homosexuelle Menschen im kirchlichen Dienst ausgesetzt sein können. Dagegen macht der ausdrückliche Entschluss homosexueller wie zum Zölibat verpflichteter Menschen, sexuell nicht enthaltsam zu leben, für den kirchlichen Dienst ungeeignet."

Die Instruktion hält fest, "dass die Kirche [.] jene nicht für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität praktizieren, tief sitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine so genannte 'homosexuelle Kultur' unterstützen." Wer den Entschluss zu einem zölibatären Leben im kirchlichen Dienst in Freiheit fällt, kann ehrlicherweise nicht einen Lebensstil pflegen, der diesem Entschluss entgegensteht oder Haltungen vertreten, die mit denen der Kirche nicht vereinbar sind. Wenn bei einem Mann homosexuelle Tendenzen ein Leben in sexueller Enthaltsamkeit verunmöglichen, so ist eine Zulassung zur Weihe nicht möglich. Das Grundanliegen muss sein, sowohl dem Auftrag der Kirche als auch dem einzelnen Menschen gerecht zu werden.

Es ist uns ein dringendes Anliegen, dass jeder Seminarist und jeder Priester die menschliche und geistliche Begleitung erfahren soll, die ihm hilft, die in Freiheit gewählte Lebensform überzeugt und überzeugend zu leben."