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  Nordelbische Kirche: Lebensformen  

[Letzte Aktualisierung: 01.12.2009 ]

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Kirchliche Texte

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.

Beschluß der Synode der Nordelbischen Kirche zu Lebensformen

Die Synode der Nordelbischen Kirche ist das ”Kirchenparlament” dieser Evangelisch-Lutherischen Landeskirche, deren Gebiet die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg umfaßt. Sie hat im Februar 2000 zu einer ihr vorgelegten ”Handreichung” Stellung genomen

Stellungnahme der Nordelbischen Synode zur Handreichung ”Ehe, Familie und andere Lebensformen” vom 5. Februar 2000

Die Lebensformen sind um der Menschen willen da und nicht die Menschen um der Lebensformen willen

Die NEK-Synode hat auf ihrer Tagung am 22./23.03.96 die vom Vorbereitungsausschuß vorgelegte Handreichung ”Ehe, Familie und andere Lebensformen” ausführlich beraten und kam zu einer Stellungnahme. Sie dankt allen, die an der Vorbereitung zur Erstellung der Handreichung beteiligt waren.

Die Handreichung lädt ein zu einem klärenden Gespräch, sie will die Gewissen schärfen, zur Willensbildung beitragen, der Wahrheitsfindung dienen und die Wahrhaftigkeit des Umganges mit den verschiedenen Lebensformen fördern. Die Handreichung beansprucht nicht, im Blick auf dogmatische und ethische Fragestellungen ein abschließendes Wort zu sprechen.

Die NEK-Synode begrüßt, daß die Handreichung mit einem Hinweis auf die Tisch- und Abendmahlsgemeinschaft Jesu Christi als der Lebensform der Kirche schlechthin schließt.

Die Synode nimmt zu den einzelnen Kapiteln wie folgt Stellung:

1. Zur theologischen Grundlegung

Die Grundlage für unsere Diskussion über Lebensformen ist die Einsicht, daß Gottes Gnade allen Menschen vorbehaltlos gilt. Die Liebe Gottes zu allen Menschen, unabhängig von den jeweiligen Lebensformen, ist in der Heiligen Schrift bezeugt.

Die Geschichte des Glaubens, von der die Bibel spricht, kennt Umbrüche und tiefgreifende Veränderungen der Lebensverhältnisse und Lebensordnungen.

Es ist die verbindende Botschaft der biblischen Schriften, daß Gott sich treu bleibt in der Liebe, die überwindet, was trennt: die Menschen und die Welt von Gott, und so auch die Menschen voneinander, von der Schöpfung und von sich selbst.

Diese versöhnende Liebe Gottes hat sich in Jesus Christus mächtiger erwiesen als alle Ordnungen der Welt, sofern sie ausgrenzen, entwerten, lähmen und blenden.

Kriterien für ein in christlicher Verantwortung gelebtes Leben sind nicht nur die äußere Ordnung, sondern vor allem die inhaltliche Gestaltung einer Lebensform. Dem müssen die Gemeinde und die ganze Kirche Rechnung tragen.

Unter Christinnen und Christen gibt es unterschiedliche persönliche Zugänge zur Bibel. Die Rechtfertigung durch Gott setzt uns frei, diese persönlichen Glaubens- und Gewissensüberzeugungen zu achten.

2. Sexualität

Menschliche Sexualität ist wichtig. Sie ist eine gute Gabe Gottes. Eine Person aber darf nicht allein über ihre Sexualität definiert werden. Wir verurteilen den Mißbrauch von Sexualität durch Geschäftemacherei und Vermarktung bis hin zu Frauenhandel, Mißhandlung von Frauen und Kindern sowie Vergewaltigung.

3. Ehe

Die Synode stimmt grundsätzlich dem zu, was in der Handreichung zur Ehe und zu ihrer besonderen Bedeutung aus der Sicht des christlichen Glaubens ausgeführt wird. Für die Kirche ist es eine wichtige Aufgabe, Menschen zur Ehe zu ermutigen und Eheleute in guten wie in bösen Tagen zu begleiten.

4. Familie und Kinder

Kinder sind ein Geschenk Gottes. Es ist gut für Kinder, in der Familie mit Vater und Mutter aufzuwachsen. Die Mehrheit der Kinder lebt mit ihren Eltern. Scheidungen nehmen bedauerlicherweise zu, sie gehen zu Lasten der Kinder.

Die Synode macht sich die Ausführungen der Handreichung und des Votums des Bischofskollegiums zu eigen und setzt darüber hinaus folgende Akzente:

5. Ein-Elternteil-Familien

Ein-Elternteil-Familien als Lebensform nehmen zu. Die Alleinerziehenden und ihre Kinder werden dennoch wenig beachtet und manchmal gering geachtet oder gar diskriminiert. Alleinerziehende werden bisher oft mit ihren Kindern alleingelassen, manchmal sogar behindert. Die Lebenswirklichkeit der Ein-Elternteil-Familien fordert dazu heraus, Gebets- und Segenshandlungen für Eltern und Kinder zu überdenken, wiederzubeleben bzw. neu zu entwickeln, im Zusammenhang mit der Taufe die Bedeutung und Verantwortung des Patenamtes zu betonen und ebenso die Verantwortung der Gemeinde für ihre Kinder besonders ins Bewußtsein zu rücken.

6. Wohngemeinschaften

Menschen leben aus unterschiedlichen Gründen in Wohngemeinschaften. Einerseits gibt es das Leben in verbindlicher Gemeinschaft, für die Menschen sich bewußt entscheiden. Darunter sind auch eindeutig christlich motivierte Wohn- und Lebens- gemeinschaften (z. B. Basisgemeinden, Kommunitäten u. a.). In ihnen kann gemeinsames Leben im Geist Jesu Christi vorbildlich gestaltet werden. Andererseits leben besonders junge Menschen zunehmend in unverbindlichen Wohn- und Lebensgemeinschaften. Diese Gemeinschaften sind meist von kurzer Dauer und umfassen nicht den ganzen Lebensbereich.

7. Alleinlebende

Die Synode erklärt sich einverstanden mit dem Inhalt des Kapitels ”Alleinlebende und Singles”. Durch die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen (z. B. versetzte Arbeitszeiten und Mobilitätserfordernis, neue Medien und veränderte Wohnverhältnisse) wird die Vereinzelung der Menschen gefördert. Es gibt Singles, die diese Form bewußt wählen und gern leben, und es gibt Alleinlebende, die Gemeinschaft suchen. Die Kirche soll alle Menschen in dieser Lebensform wahrnehmen und für sie dasein.

8. Homosexualität

Die jahrhundertelange Verdammung weiblicher und mnnlicher Homosexualität durch Theologie und Praxis der Kirche hat zur Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung homosexueller Frauen und Männer entscheidend beigetragen. Die Synode erkennt dies als Schuld. Sie bittet Gott und die betroffenen Menschen um Vergebung. Sie sieht sich in der Verpflichtung, auch gegenwärtiger Diskriminierung und Verachtung von homosexuellen Frauen und Männern öffentlich zu widersprechen und jeder Gewalt entgegenzutreten.

Da homosexuelle Praxis in einigen Bibelstellen pauschal als Sünde verurteilt wird, ist es für etliche Christinnen und Christen schwierig, eine eigenwertige homosexuelle Lebensform zu respektieren. Diese Bibelstellen stehen jedoch in einem zeitbedingten Kontext und müssen aus der Mitte der Schrift, der befreienden Botschaft Christi von der Liebe Gottes zu allen Menschen, interpretiert werden.

Es ist entscheidend anzuerkennen, daß homosexuelle Orientierung zur Individualität und Identität zahlreicher Menschen unablösbar hinzugehört. Daher muß eine entsprechende Lebensgestaltung möglich sein.

9. Eheähnliche Gemeinschaften

Eheähnliche Gemeinschaften hat es zu allen Zeiten in unterschiedlichen Ausprägungen gegeben. Neu ist ihre große Verbreitung und ihre hohe gesellschaftliche Akzeptanz. Darum ist die Kirche herausgefordert, zu dieser Form des Zusammenlebens Stellung zu beziehen ohne die besondere Bedeutung der Ehe einzuschränken.

Wir kommen her aus einer Geschichte, in der das Zusammenleben von Mann und Frau ethisch in der Ehe geordnet war. Wir haben es jetzt auch zu tun mit Lebensformen außerhalb der Ehe, die ebenfalls einer ethischen Ordnung bedürfen. Die Ehe wird christlich verstanden als Abbild der Liebe Gottes, wie sie sich in der Verbundenheit Christi mit der Gemeinde erschließt. Dieser Abbildcharakter ist Grundlage und Maßstab auch des Lebens in eheähnlichen Lebensformen. Vor diesem Hintergrund behlt einerseits die Ehe ihre besondere Bedeutung und werden andererseits eheähnliche Lebensformen gleichwohl geachtet. Eine abschließende theologische und bekenntnismäßige Wertung eheähnlicher Lebensformen ist zur Zeit nicht möglich. [ 2 ]

Die Synode hält es für eine Aufgabe der Gemeinden, diese Menschen in ihrer Lebenssituation zu begleiten.

10. Segnung von Menschen in gleichgeschlechtlichen und eheähnlichen Partnerschaften [ 3 ]

In der Frage der Segnung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und in ehehnlichen Gemeinschaften gibt es in der Synode grundsätzliche Meinungsunterschiede.

Um der Menschen in diesen Partnerschaften willen beschließt die Synode mit Mehrheit:

Als Auftrag der Kirchen haben Segnungen ihren Ort im Gottesdienst und in der Seelsorge. Segnung ist Zuspruch der Nähe und des Beistandes Gottes.

Es werden nicht Lebensgemeinschaften als bestimmte Formen des Zusammenlebens gesegnet, sondern Menschen, die allein oder in Lebensgemeinschaften ethisch verantwortlich leben (vgl. ”Mit Spannungen leben”, Orientierungshilfe des Rates der EKD, S. 54).

Die Segnung dieser Menschen gehört in der Regel in den geschützten Raum, der mit der Seelsorge verbunden ist (vgl. ”Mit Spannungen leben”, Orientierungshilfe des Rates der EKD, S. 54).

Im Gottesdienst bleibt sie Ausnahme und ist so zu gestalten, daß sie mit der Trauung nicht zu verwechseln ist.

Wichtig für solche Segenshandlungen ist Einmütigkeit. Sie muß jeweils durch Aussprache im Kirchenvorstand und durch Beratung mit der zuständigen Pröpstin/dem zuständigen Propst hergestellt werden. Segenshandlungen dürfen - wie andere kirchliche Handlungen auch - nicht als eine öffentliche Demonstration für andere Zwecke mißbraucht werden.

Kirche und Gemeinde sind herausgefordert, das evangelische Verständnis von Eheschließung und Trauung verstärkt zur Sprache zu bringen.

Die Frage der Segenshandlungen bedarf der weitergehenden Klärung aufgrund biblischer Erkenntnisse und anhand von Erfahrungen aus der gemeindlichen Praxis.

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Die NEK-Synode empfiehlt den Gemeinden, Diensten und Werken mit Hilfe der Handreichung Angebote zum Thema Lebensformen auf vielfältige Weise zu machen, um so einen gesellschaftsdiakonischen Beitrag innerhalb der Nordelbischen Kirche und über sie hinaus zu leisten.

Der vorstehende, anläßlich der Tagungen der Synode der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche am 23. Mrz 1996 (GVOBl. S. 118), 8. Februar 1997 und am 5. Februar 2000 beschlossene Text wird hiermit bekanntgemacht.

Kiel, den 16. Februar 2000

Die Kirchenleitung
Karl Ludwig Kohlwage
Bischof und Vorsitzender


Anmerkung [ 4 ]

Rechtsfolgen der Stellungnahme der NEK-Synode:
  1. Aus der obigen Stellungnahme der Synode zur Handreichung können weder Kirchenvorstände noch Pastoren oder Pastorinnen noch Gemeindeglieder Rechte bzw. Pflichten auf Segnung von Menschen in gleichgeschlechtlichen oder ehehnlichen Gemeinschaften herleiten.
  2. Es handelt sich formal um eine Stellungnahme der Synode zu einer ”Handreichung”, welche ihrerseits nach der Vorbemerkung in Absatz 2 ”nicht beansprucht, im Blick auf dogmatische und ethische Fragen ein abschließendes Wort zu sprechen”. Die Stellungnahme ist rechtlich nicht anders zu werten als die Handreichung.
  3. Die Stellungnahme ist eine Handlungsinitiative der Synode, die erst im Rahmen des Rechts der Nordelbischen Kirche bzw. der VELKD umgesetzt werden müßte.

Kiel, den 16. Februar 2000
Tgb. Nr. 71/2000

Die Kirchenleitung
Karl Ludwig Kohlwage
Bischof und Vorsitzender

[ 1 ] vgl. GVOBl. 1996 Seite 118,120
[ 2 ] Beschluß der Synode vom 5.2.2000
[ 3 ] 10. Segnung von Menschen in gleichgeschlechtlichen und eheähnlichen Partnerschaften
Beschluß der Synode vom 8.2.1997, vgl. NEK-Mitteilungen vom 1.3.1997
[ 4 ] vgl. NEK-Mitteilungen vom 1.3.1997