Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche
(HuK) e.V. - Texte
Beschluss der Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zur
geistlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften
Der folgende Text wurde im November 2003 von der Synode
der Evangelischen Kirche
in Oldenburg beschlossen. Er beruht auf einem
Beschlussvorschlag des Ausschusses für theologische
und liturgische Fragen und des Ausschusses Diakonie,
Gesellschaft, Öffentlichkeit.
Die HuK hat in einer Erklärung
dazu begrüßend Stellung genommen.
Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
Die 46. Synode der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg hat nach
eingehenden theologischen Beratungen im Ausschuss für
theologische und liturgische Fragen und im Ausschuss
Diakonie, Gesellschaft, Öffentlichkeit auf ihrer 4.
Tagung am 13. November 2003 den folgenden Beschluss
gefasst:
-
Die Ev.-luth. Kirche in Oldenburg begrüßt die
Verbesserung der Rechtsstellung und die damit
beabsichtigte Beendigung der Diskriminierung
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften durch das
Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001.
-
In unserer Kirche gibt es unterschiedliche Antworten auf
die Frage, ob eine gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaft gesegnet werden kann. Die Synode hat
zur Kenntnis genommen, dass das Hören auf das Wort
der Heiligen Schrift in dieser Frage zu unterschiedlichen
Auslegungen führt. Die Synode bittet die
Kirchengemeinden und Gemeindeglieder, bei aller
Unterschiedlichkeit in der Beantwortung dieser Frage die
Gemeinschaft im Glauben zu fördern und die Einheit
der Kirche zu wahren.
-
Wenn Menschen, die eine gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaft eingehen, um Gottes Segen für
ihr gemeinsames Leben bitten, so sieht die Synode darin
keinen Widerspruch zum Willen Gottes für ein Leben
in Ehen und Familie.
-
Wo Menschen gleichen Geschlechts um eine Segnung bitten,
ist es den Kirchengemeinden freigestellt, dieser Bitte zu
entsprechen. Die Segnung von Menschen in einer
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft kann nur dort
durchgeführt werden, wo die mit der Verwaltung der
Pfarrstellen beauftragen Pfarrer und Pfarrerinnen diese
Segnung verantworten können. Zur Durchführung
bedarf es eines Beschlusses des Gemeindekirchenrates, dem
die Pfarrer und Pfarrerinnen zugestimmt haben. Der
Oberkirchenrat ist über einen solchen Beschluss zu
informieren.
-
Mit diesem Beschluss bittet die Synode die
zuständigen Gremien um Erstellung einer
Handreichung, die als Argumentationshilfe für die
Beschlussfindung dient. Sie hält es für
notwendig, dass die zuständigen Einrichtungen der
Ev.-luth. Kirche in Oldenburg Veranstaltungen zu dieser
Thematik im Rahmen der Fortbildung anbieten.
Abstimmung: 36 Ja, 19 Nein, 3 Enthaltungen