Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.
Vielfalt der Lebensformen - Gleichgeschlechtliche Liebe
Sexualität verantwortlich gestalten - ein Zwischenbericht
Der folgende Text wurde, mit nur wenigen Gegenstimmen, von der Landessynode
der Evangelischen Kirche von Westfalen im Oktober 1996 verabschiedet.
Vielleicht liegt es an der vorsichtigen Bezeichung Zwischenbericht, dass er
in der Öffentlichkeit nur wenig bekannt ist.
Dabei verdient er sicher eine größere Aufmerksamkeit. RW
I. Landessynode 1996: Eine Zwischenstation. Das Gespräch muß weitergehen
Die Landessynode dankt allen, die sich seit 1993 am Dialog über sich wandelnde Lebensformen und verantwortlich zu gestaltende Sexualität beteiligt haben. Gerade bei dem ethisch umstrittenen und teilweise noch tabuisierten Thema der Homosexualität baut das Gespräch allein schon Vorurteile ab. Die Rückmeldungen zeigen, daß sich durch das Gespräch neue Verstehenshorizonte eröffnen und neue biblische und theologisch-ethische Erkenntnisse erschließen.
Nicht alle Gemeinden und Kirchenkreise haben sich an der Diskussion beteiligt. Die eingereichten Stellungnahmen und Anträge an die Landessynode machen jedoch deutlich, daß der Dialog Über neue Lebensformen und verantwortlich gelebte Sexualität weitergeführt werden muá. Die Beschlüsse dieser Synode stellen also keine abschließende Klärung dar. Sie markieren den jetzigen Meinungs- und Diskussionsstand, Dabei werden Gemeinsamkeiten in den theologischen Anschauungen deutlich, die so vor Jahren noch nicht denkbar gewesen waren. Davon abweichende Meinungen dürfen jedoch nicht übergangen werden. Diese gehen davon aus, daß Homosexualität nicht dem Willen Gottes entspricht, und bezeichnen homosexuelle
Handlungen als Sünde. Zunehmend viele gehen jedoch davon aus, daß der Wille Gottes zuerst in der Ermutigung zu gegenseitiger Liebe und Fürsorge erkannt wird und dieses sowohl für hetero- wie homosexuelle Beziehungen gilt.
Gemeinsam ist allen Stellungnahmen die Einsicht, daß der Diskriminierung von Homosexuellen in Kirche und Gesellschaft entschieden entgegenzutreten ist. Von diesem Konsens gehen wir aus, wohl wissend, daß der Dialog weitergeführt werden muß, und zwar in einer Gesprächskultur, die dem Evangelium angemessen ist und in der wir einander im Suchen nach einer vor Gott verantworteten Lebenspraxis ernst nehmen.
II. Aus biblisch-theologischer Grundorientierung Lebensformen und Sexualität verantwortlich gestalten
Da die Diskussion über die Homosexualität oft mit der Befürchtung verbunden ist, daá die Ehe abgewertet werde, stellt die Synode fest:
Obwohl Ehe und Familie in der Vergangenheit - auch zu Zeiten der Abfassung des Alten und Neuen Testamentes -, sich immer wieder verändert und viele Gestalten angenommen haben, boten sie Möglichkeit zu gelingendem Leben. Ebenso können Ehe und Familie in ihren sich schnell wandelnden Formen heute Ausdruck gelingenden Lebens sein. Mit den biblischen Zeugen verbinden uns nicht rechtliche und soziale Bedingungen, sondern Perspektiven der gemeinsamen Lebensgestaltung, die sich auf die von Gott zugesprochene Liebe und Freiheit berufen:
- Das gemeinsame Leben soll Ausdruck von persönlicher Annahme, Liebe und dem Willen zur Lebensgestaltung auch in schwierigen Zeiten sein.
- Das gemeinsame Leben soll ermöglichen, daß zwei Menschen einander körperlich, geistig und seelisch begegnen, annehmen und sich in ihrer Würde nicht verletzen.
- Das gemeinsame Leben soll dem menschlichen Bedürfnis nach Verläßlichkeit entsprechen und auf Gegenseitigkeit und Gleichberechtigung beruhen.
- Eine gelingende Partnerschaft hat auch Gewicht für die nachkommende Generation. In der Ehe eröffnet sich ein Lebensraum, in dem Kinder aufwachsen und sich auf die Herausforderungen, Rollenerwartungen und Aufgaben des Lebens vorbereiten können.
Allerdings stehen wir auch vor der Aufgabe, nach den Ursachen dafür zu fragen, warum Ehen scheitern und Familien zerbrechen. Dabei ist nicht nur auf individuelle Verhaltensmuster zu achten, sondern auch auf wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen.
Mit der Orientierungshilfe des Rates der EKD "Mit Spannungen leben" erkennt die westfälische Landessynode an, daß auch in anderen Formen des Zusammenlebens gelingendes Leben möglich ist.
- Sexualität ist eine gute Gabe Gottes, nicht nur innerhalb der Ehe: auch junge Menschen, Alleinerziehende, Singles bis ins hohe Alter stehen vor der Aufgabe, Sexualität verantwortlich, als ganzheitlich-personale Beziehung zu gestalten. Auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird Liebe als Sorge um den anderen Menschen gelebt, um der oder dem anderen umfassend und auf Dauer gerecht zu werden. Dabei mag das menschliche Risiko - gerade im Hinblick auf gemeinsame Kindererziehung - größer sein als in der Ehe, weil stabilisierende Rahmenbedingungen, wie sie die Institution Ehe bietet, fehlen.
- Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden in der Gesellschaft, z.T. auch in unserer Kirche, mehr und mehr als gleichwertige Lebensgemeinschaften anerkannt, wenn sie unter dem Anspruch von Gegenseitigkeit, dauernder Bindung und Fürsorge eingegangen werden. Die Frage nach der ethischen Gestaltung der Sexualität ist eine Frage, die Homosexuelle und Heterosexuelle verbindet. Für beide besteht die lebenslange Aufgabe, Sexualität in die eigene Person zu integrieren und mit einer Partnerin bzw. einem Partner zu gestalten.
- In den Gemeinden leben sowohl Heterosexuelle wie Homosexuelle unter dem Zuspruch und Anspruch des Evangeliums. Eine christliche Lebensführung hat ihren Ausgangspunkt nicht in zu befolgenden Geboten oder Verboten, sondern gründet im Geschenk der Annahme durch Gott. Die Antwort des Menschen richtet sich am Doppelgebot der Liebe aus: der Liebe zu Gott und dem Nächsten als der Grundorientierung christlichen Lebens in der Wahrnehmung verantworteter Freiheit.
- Homosexualität als unveränderlicher Wesenszug von Menschen ist erst seit dem letzten Jahrhundert bekannt. Deshalb kommen in der Bibel nur gleichgeschlechtliche Handlungen von Menschen in den Blick, von denen man annahm, daß sie sich auch heterosexuell hätten verhalten können. Die beiden meist zitierten Stellen des Alten Testamentes (3. Mose 18,22 und 20,13) sehen diese Handlungen in Verbindung mit heidnischem Götzendienst und verbieten sie wegen der Reinheit des Volkes, dem das Land gehören soll. In Jesu Verkündigung werden gleichgeschlechtliche Handlungen nicht thematisiert. In den neutestamentlichen Briefen handeln zwei Stellen von der käuflichen Knabenliebe (l. Kor. 6, 9 - 11 und 1. Tim. 1, 10). Im Römerbrief (1, 26 - 27) geht Paulus ausführlicher auf das Problem gleichgeschlechtlicher Handlungen ein. Beim Verständnis dieser Stelle ist ebenfalls darauf zu achten, daß Paulus keine anlagebedingte Homosexualität im Blick hat. Für ihn hatte angesichts der erwarteten nahen Endzeit sexuelle Enthaltsamkeit überhaupt Priorität und galt keineswegs nur für Homosexuelle. So geht denn auch die Orientierungshilfe des Rates der EKD davon aus, "daß die Frage nach einer ethisch verantwortlichen Gestaltung einer homosexuellen Beziehung vom Liebesgebot her an keiner dieser Stellen thematisiert wird"'(S. 20 f.).
- Angesichts dieses biblischen Befundes kann geschlossen werden, daß homosexuelle ebenso wie heterosexuelle Partnerschaften an den Kriterien einer vom Liebesgebot her gestalteten Beziehung zu messen sind: an Freiwilligkeit, Ganzheitlichkeit, Verbindlichkeit, Dauer, Partnerschaftlichkeit und gegenseitiger Fürsorge. Jede sexuelle Beziehung, die heterosexuelle wie die homosexuelle, soll in gegenseitiger Annahme und auch "frei von entwürdigendem Zwang und entehrender Gewalt gelebt werden. Zu den Aufgaben der Kirche gehört es, dabei zu helfen und in der Gesellschaft dazu beizutragen, daß dauerhafte homosexuelle Partnerschaften sich entwickeln können und anerkannt werden. ... Wie wir uns alle als Männer oder Frauen vorfinden, so finden sich Menschen auch als Heterosexuelle oder Homosexuelle vor. Ihr Auftrag ist es, diese besondere Prägung ihres Lebens in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen, von ihr einen Gebrauch zu machen, der gemeinsames Leben nicht zerstört, sondern fördert. Aufgabe der Kirche ist es, dazu beizutragen, daß Lesben und Schwule ihre besondere Prägung ohne Furcht öffentlich machen können und daß homosexuelle Beziehungen nicht versteckt werden müssen. Dazu gehört auch, daß Homosexuelle gleichberechtigt Aufgaben in der Kirche übernehmen können." (Wolfgang Huber, Biblische und ethische Überlegungen zur Homosexualität - Vortrag vor der Bezirkssynode Schwetzingen am 23.04.1993, Typoskript.)
III. Diskriminierung un d Ausgrenzung von Homosexuellen in Gesellschaft und Kirche beenden
Die Kirche muß sich ihrer Schuld bewußt sein, daß sie an der Diskriminierung und Ausgrenzung homosexueller Menschen in der Geschichte beteiligt war und auch zu ihrer Verfolgung und Ermordung im Dritten Reich geschwiegen hat. Die Landessynode fordert die Gemeinden auf, heute jeder Diskriminierung, Verachtung, Verurteilung und Demütigung gleichgeschlechtlich lebender Menschen sowohl in der Gesellschaft als auch in der Kirche entgegenzutreten.
Dieses Anliegen führt zu folgenden zwingenden Überlegungen:
- Gesellschaftliche Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlich liebenden Menschen setzt voraus, daß die gesetzlichen Grundlagen dazu geschaffen werden. Deshalb bittet die Landessynode die Kirchenleitung, sich in Abstimmung mit der EKD für die Überarbeitung des Miet-, Asyl- und Erbrechtes einzusetzen. Was die rechtliche Stellung gleichgeschlechtlich Liebender angeht, sollte das Modell der "eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft" auf seine Anwendbarkeit überprüft werden. Auch sollten die Erfahrungen mit eheähnlichen Institutionen für gleichgeschlechtlich Liebende in europäischen Nachbarländern ausgewertet werden, z.B. die Erfahrungen in Dänemark, wo es bereits 3.000 registrierte ("verheiratete") homosexuelle Paare gibt.
- Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes soll dahingehend ergänzt werden, daß gleichgeschlechtlich Lebende wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht benachteiligt werden.
- Presbyterien und alle anderen Anstellungskörperschaften sollen bei Personalentscheidungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Pfarrerinnen und Pfarrer wegen ihrer Homosexualität nicht benachteiligen.
- Im geltenden westfälischen Kirchenrecht sind öffentliche Segenshandlungen homosexuell liebender Menschen nicht im Blick. Es gibt allerdings Gemeinden, in denen der Wunsch nach einer gottesdienstlichen Handlung aufgenommen wurde. Die Landessynode beauftragt den Ständigen Theologischen Ausschuß, Möglichkeit und Gestalt gottesdienstlicher Handlungen anläßlich des Eingehens gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im besonderen und das Verständnis des Segens im allgemeinen zu klären. Dabei sollen gemeindliche Erfahrungen, die in diesem Bereich bereits gesammelt wurden, in die Überlegungen miteinbezogen werden.
Im Römerbrief (1 5,7) heißt es: "Darum nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob." Im Sinne dieses Bibelwortes bittet die Landessynode die Gemeinden, Begegnungen mit Homosexuellen und ihren Angehörigen mehr Raum zu geben, die kirchenleitenden Gremien, ein Vorbild in der glaubwürdigen Gesprächsbereitschaft zu geben und ihren Teil dazu beizutragen, Handlungsspielräume konstruktiv und vertrauensvoll auszuloten.
IV. Am Thema weiterarbeiten
- Die Landessynode empfiehlt, den Diskussionsprozeß zum Thema "Neue Lebensformen und verantwortlich gestaltete Lebens- und Sexualpraxis" fortzusetzen. Hierbei sollen auch die Fragen verantwortlich gelebter Sexualität im Alter nicht vergessen werden.
- Die mit dem Thema befaßten Ausschüsse, kirchlichen Ämter und Werke werden gebeten, geeignetes Material zum Thema "Neue Lebensformen und verantwortlich gestaltete Lebenspraxis und Sexualität" bereitzustellen. Das Pädagogische Institut wird gebeten, entsprechendes Material für den Konfirmanden- und Katechumenenunterricht sowie den Religionsunterricht zu erarbeiten.
- Die Landessynode beauftragt den Ständigen Theologischen Ausschuß, das Verständnis der Ehe und der kirchlichen Trauung zu klären und der Synode zu berichten Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche :im Rheinland hat ein Diskussionsheft für die Gemeinden und Kirchenkreise mit dem Titel: "Sexualität und Lebensformen" sowie "Trauung und Segnung" herausgegeben, das beim Meinungsbildungsprozeß auch in der westfälischen Kirche herangezogen werden kann.
V. Den Dialog mit theologisch Andersdenkenden fortführen
Die Landessynode bittet die Einzelnen, die Gruppen und Gemeinden, in dieser Frage miteinander im Gespräch zu bleiben, auch wenn sie einzelne biblische Aussagen unterschiedlich verstehen. Gerade die Briefe des Apostels Paulus zeigen, daß christliche Grundaussagen in Fragen der Lebensführung immer wieder neu auf die jeweilige Situation hin zu konkretisieren sind, Es gilt, von der Mitte der Schrift her über die Verbindlichkeit von einzelnen Geboten neu nachzudenken in der Gewißheit der Barmer Theologischen Erklärung von 1934: "Jesus Christus ist das eine Wort Gottes, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben." Die Landessynode vertraut auf die befreiende Kraft des Evangeliums. Es befähigt uns,
Kirche zu sein als Gemeinschaft derer, die sich in ihrer Verschiedenheit annehmen: "Denn wie der Leib einer ist und doch viele Glieder hat, alle Glieder des Leibes aber, obwohl sie viele sind, doch ein Leib sind: so auch Christus. Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leib getauft, wir seien Juden oder Griechen, Sklaven oder Freie, und sind alle mit einem Geist getränkt." (l. Kor. 12,12-13)