Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche
(HuK) e.V.
Evangelische Kirche | Alt-Katholische Kirche | Römisch-Katholische Kirche
Nach der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im
Jahr 2001 und der Bestätigung seiner
Verfassungsmäßigkeit durch das
Bundesverfassungsgericht im Jahr 2002 wird die Frage nach
einer Segnung lesbischer und schwuler Paare in den
christlichen Kirchen in Deutschland verstärkt
diskutiert. Das Bild ist überaus unterschiedlich und
vielfältig. Diese Webseite gibt einen Überblick
über die Situation in den verschiedenen Kirchen. Zu
der eher praktischen Frage "Wohin können wir uns
wenden, wenn wir für unsere Partnerschaft um den Segen
Gottes bitten wollen?" haben wir eine eigene "Ratgeber-Seite".
Wie auf der "Ratgeber-Seite" schon gesagt, soll auch hier darauf
hingewiesen werden:
Es gibt mehr Pfarrer und Pfarrerinnen, als man oft annimmt,
die zu einem Segnungsgottesdienst bereit sind.
Dies gilt auch in den Kirchen, in denen die Kirchenleitungen
solche Segnungen ablehnen oder in denen es keinen
offiziellen Beschluß dazu gibt.
Allerdings werden sie vor allem in diesen Kirchen
darauf Wert legen, dass aus der Feier kein Medien-Ereignis
wird, werden vielleicht eine diskrete Behandlung
(keine Öffentlichkeit über die direkt Eingeladenen hinaus)
zur Bedingung machen (müssen).
Anders als oft angenommen, ist "die evangelische Kirche" in
Deutschland keine Organisation, die bundesweit
gleichförmig strukturiert ist und nur von einer
bestimmten Stelle aus geleitet wird. Historisch gewachsen,
haben die verschiedenen evangelischen Landeskirchen eine
starke Selbständigkeit; die Evangelische Kirche in
Deutschland (EKD) ist eine "Gemeinschaft von 24
lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen"
(Zitat von der Webseite der
EKD). So ist es nicht verwunderlich, dass man aus den
verschiedenen Gliedkirchen, entsprechend dem
Diskussionsstand in der jeweiligen Landeskirche,
unterschiedliche Stellungnahmen hört. Die später folgende Tabelle stellt einen
Versuch dar, die verschiedenen Positionen zunächst
ungefähr und grob zu charakterisieren; es folgt danach eine ausführlichere
Darstellung und ein Verweis auf offizielle Stellungnahmen
in den Fällen, in denen solche vorliegen.
Für die Leser und Leserinnen, die mit den
Besonderheiten des evangelisch-kirchlichen
Föderalismus weniger vertraut sind und vielleicht gar
nicht wissen, zu welcher Landeskirche sie gehören, geben wir hier zunächst
eine Landkarte der Gliedkirchen der EKD wieder, übernommen
von der Webseite der
EKD. (Zum Vergleich sind in blau auch die
Grenzen der Bundesländer eingetragen. Oft, aber nicht immer,
fallen sie mit Landeskirchen-Grenzen zusammen.)
Ein Anklicken auf unserer Kopie der Karte
führt zu der Kurzdarstellung der Situation in der
jeweiligen Landeskirche.
Ein solches "Klick-Spiel" mit unterschiedlichem Ausgang mag
zunächst eher belustigend wirken, wir von der HuK
sehen aber in dem kirchlichen Föderalismus in der EKD
auch eine Chance: Einzelne Landeskirchen haben schneller
als andere erkannt, dass ihre homosexuellen Gemeindeglieder
ebenso wie alle anderen bei wichtigen Punkten ihres Lebens
von der Kirche mit Fürbitte und Segen begleitet werden
sollten. Ähnlich wie bei der Frage der Zulassung von
Frauen zum Pfarramt, bei der es zunächst in einigen
Landeskirchen auch Widerstände gab (der sich
übrigens auch auf eine enge, wörtliche Auslegung
mancher Bibelstellen berief), ist zu hoffen, dass sich ein
Konsens in Richtung einer Kirche bildet, die allen ihren
Gliedern Heimat sein kann.