Wichtiger Schritt hin zu mehr pastoraler Praxis – dennoch bleibt weiterer Handlungsbedarf
Die ökumenische Arbeitsgruppe „Homosexuelle und Kirche“ begrüßt, dass Kardinal Marx den Seelsorger:innen im Erzbistum München und Freising die Umsetzung der Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“ als pastorale Praxis empfiehlt.
Damit kann auch Liebenden, die sich nach der Definition der katholischen Kirche in „irregulären" Lebenssituationen befinden, der Segen Gottes zugesprochen werden. Das betrifft gleichgeschlechtliche Liebende und andere queere Paare ebenso wie geschieden-wiederverheiratete Menschen. Mit der Handreichung werden Seelsorger:innen ermutigt, liebenden Paaren eine Segnung anzubieten, und Beispiele dazu gegeben.
Das ist ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation, dass vielen Menschen der Segen Gottes von kirchlicher Seite verweigert wurde. Der im synodalen Weg formulierte Wunsch, Gottes Segen allen liebenden Menschen zuzusprechen, wird mit der Handreichung jedoch nicht erreicht.
"Wir hoffen, dass sich weitere Bistümer diesem Beispiel zeitnah anschließen, in denen die Handreichung noch nicht in Kraft gesetzt worden ist. Bei Segnungen für queere und geschieden-wiederverheiratete Paare darf es in Deutschland nicht zu einem Flickenteppich kommen“, sagt Steffen Schille vom Vorstand der HuK.
Die HuK engagiert sich bundesweit in Bildungsarbeit, Vernetzung und kirchenpolitischem Dialog. Ziel ist es, Veränderungen anzustoßen, die langfristig zu einer offenen und inklusiven Kirche beitragen.
Steffen Schille, Pressesprecher
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.
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