Das Bundesamt für Justiz (BfJ) entschädigt Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, Freiheitsentziehung oder anderweitige, außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen erlitten haben.
Anträge auf Entschädigung können bis zum 21. Juli 2027 einschließlich postalisch, telefonisch oder per E-Mail an das BfJ [https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Entschaedigung/VerfolgungeinvernehmlichehomosexuelleHandlungen/Kontakt/Kontakt_node.html] gestellt werden.
Weitere Informationen
- Anträge [https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Entschaedigung/VerfolgungeinvernehmlichehomosexuelleHandlungen/Formulare/Formulare_node.html] und
- Flyer [https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Entschaedigung/VerfolgungeinvernehmlichehomosexuelleHandlungen/Infomaterial/Infomaterial_node.html]
mit Informationen zur Rehabilitierung nach dem StrRehaHomG [https://www.gesetze-im-internet.de/strrehahomg/BJNR244310017.html]
und der Richtlinie [https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rehabilitierung/Richtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=4]
können schriftlich angefordert werden. Sie sind außerdem veröffentlicht unter www.bundesjustizamt.de/rehabilitierung.