Hier finden LSBTTIQ* Paare, die sich kirchlich segnen oder trauen lassen wollen, einige Ratschläge.

Im Jahr 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten, das gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland erstmals erlaubte, eine staatlich anerkannte und rechtsgültige Absicherung ihrer Beziehung einzugehen, die im Laufe der folgenden Jahre der heterosexuellen Ehe bis auf wenige Punkte (v.a. das Adoptionsrecht betreffend) gleichgestellt wurde. Im Zuge dessen öffneten sich immer mehr Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) der Möglichkeit von Segnungsgottesdiensten für gleichgeschlechtliche Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Seit 2016 begannen gar mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz die ersten evangelischen Landeskirchen mit der kirchenrechtlich völligen Gleichstellung von Trauungsgottesdiensten für Homosexuelle und Heterosexuelle. Im Oktober 2017 folgte auch die zivilrechtliche Gleichstellung durch die Öffnung der stattlichen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Bitte beachtet, dass die Dinge im Fluss sind: Nachdem die meisten evangelischen Landeskirchen mittlerweile Segnungs- oder gar reguläre Traugottesdienste für homosexuelle Paare zulassen, kommt auch in der Römisch-Katholischen Kirche in Deutschland langsam Bewegung in die Sache. Hier gibt es zur Zeit spannende Diskussionen (in die sich die HuK und ihre Mitglieder natürlich einschalten).

Paaren, die sich kirchlich segnen oder trauen lassen wollen, können folgende Fragen begegnen:

  • Zu welcher Kirche (evangelisch/katholisch) gehört das Paar, oder zumindest eine(r) davon?
  • Wo (kirchlich gesprochen: Im Gebiet welcher Landeskirche / In welcher Diözese) lebt das Paar?
  • Wo und wie kann ein Paar eine Pfarrerinoder einen Pfarrer in einer Gemeinde findet, wo die Bereitschaft zur Durchführung eines Segnungs- oder Traugottesdienstes gegeben ist, falls die Zeremonie in einer der mittlerweile wenigen Landeskirchen stattfinden soll, die eine homosexuelle Segnung nicht vorsehen oder die Entscheidung darüber lediglich den Gemeinden überlassen?

Trotz der Vielfalt der kirchenamtlichen Regelungen (die sich aber − zumindest in der EKD − immer mehr vereinheitlichen) kann man einige allgemeine Punkte nennen:

  • Es gibt mehr Pfarrer und Pfarrerinnen, als man oft annimmt, die zu einem Segnungsgottesdienst bereit sind. Dies gilt auch in den Kirchen, in denen die Kirchenleitungen solche Segnungen ablehnen oder in denen es keinen offiziellen Beschluss dazu gibt. Allerdings werden sie vor allem in diesen Kirchen darauf Wert legen, dass aus der Feier kein Medien-Ereignis wird, werden vielleicht eine diskrete Behandlung (keine Öffentlichkeit über die direkt Eingeladenen hinaus) zur Bedingung machen (müssen).
  • Versucht es doch zuerst einmal bei eurer örtlichen Gemeinde, oder (wenn es mehrere gibt) bei der Gemeinde am Ort, in der ihr euch sonst wohlfühlt. Für manche mag dies eine ungewohnte Aufforderung, vielleicht sogar eine Zumutung sein; vielleicht seid ihr enttäuscht worden, vielleicht habt ihr keine Beziehung (mehr) zur Kirche am Ort. Trotzdem entspricht dies einer alten Forderung der HuK: Zu der Partnerschaftssegnung für Schwule und Lesben gehört genauso wie zu einer Hetero-Trauung der Aspekt, dass dies nicht nur eine Feier für das betreffende Paar alleine ist: Die gottesdienstliche Feier bringt auch zum Ausdruck, dass sich die ganze Gemeinde, offiziell vertreten durch Pfarrer oder Pfarrerin, mit dem Paar freut, und mit ihm, mit seinen Verwandten, Freunden und Freundinnen zusammen um Gottes Segen bittet. Bei einem „Trauungs-Tourismus” irgendwo anders hin, und sei es zu einer kunsthistorisch noch so bedeutenden Kirche, würde dieser wichtige Aspekt wegfallen oder zumindest in den Hintergrund treten. (Das gilt natürlich für Hetero-Trauungen genauso.)
  • Auch in den (evangelischen) Landeskirchen, die offiziell Segnungsgottesdienste vorsehen, ist öfters vorgeschrieben, dass Pfarrer oder Pfarrerin das Einverständnis des Kirchenvorstands einholen. Sinn dieser Regelung ist, dass nicht etwas, was mancherorts noch umstritten ist, der Gemeinde gegen ihren Willen übergestülpt werden soll. Weil dies etwas Zeit kosten kann, sollte man/frau die Anfrage rechtzeitig starten. In dem wahrscheinlich seltenen Fall, dass ein Pfarrer / eine Pfarrerin bereit wäre, der Kirchenvorstand aber nicht, wird der Pfarrer oder die Pfarrerin vermutlich an eine andere Gemeinde weitervermitteln können.
  • Wenn ihr keine Beziehung zu einer Gemeinde habt: Vielleicht kann der Segnungsgottesdienst dazu beitragen, dass eine solche Beziehung beginnt. Dies ist nicht anders als bei Hetero-Trauungen auch.
  • Wenn ihr keine Gemeinde kennt, bei der ihr anfangen könnt, oder wenn ihr schon wisst, dass es bei der „zuständigen” Gemeinde Probleme gäbe: In der örtlich nächstgelegenen Regionalgruppe der HuK gibt es oft Leute, die sich bei den Kirchen in der Region auskennen und Empfehlungen geben können. Praktisch alle HuK-Regionalgruppen haben als Treffpunkte kirchliche Räume einer evangelischen oder katholischen Gemeinde am Ort. Man kann davon ausgehen, dass diese Gemeinden Schwulen und Lesben gegenüber aufgeschlossen sind; bei ihnen anzufragen könnte ein guter Start sein.
  • Schließlich gibt es in der HuK einige, die sich mit dem Thema „Segnung” schon länger und intensiver beschäftigt haben; ihre Namen und Adressen sind unten genannt.
  • In den meisten Kirchen, auch in denen, die offizielle positive Beschlüsse gefasst haben, gibt es noch keine feste Form („Agende”) für einen solchen Gottesdienst. In der HuK wurden verschiedene Entwürfe für solche Gottesdienste gesammelt; ihr könnt sie als Anregung nehmen. Die Überlegungen dazu, das Gespräch mit dem Pfarrer / der Pfarrerin dazu kann eine Chance sein, sich darüber klar zu werden, was der Gottesdienst für euch sagen kann und soll.

Wir von der HuK wünschen euch einen guten Gottesdienst und Gottes Segen für eure Partnerschaft.

Auf dieser Seite findet Ihr eine Zusammenstellung von Vorschlägen, Anregungen und Handreichungen zur Gestaltung von Segnungs- und/oder Trauungsgottesdiensten.

Kontaktadressen

Innerhalb der HuK oder innerhalb der jeweiligen Kirche haben sich die folgenden Personen oder Gruppen besonders mit dem Thema Segnung beschäftigt.

Evangelisch:

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Außerdem kann man den jeweiligen schwul-lesbischen Pfarrkonvent ansprechen, solche Konvente existieren in den meisten evangelischen Landeskirchen. Mehrere von ihnen haben sich mit dem Thema „Segnung” beschäftigt und können Auskunft und Hilfestellung geben. Die Post- und Email-Adressen (soweit vorhanden) stehen im HuK Info. Soweit für einen solchen Konvent auch eine Webseite oder Email-Adresse bekannt ist, steht sie in unserer Link-Liste unter „Verwandte Gruppen / Lesbisch-schwule Pfarrkonvente".

Innerhalb der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau (EKHN) unterhält eine Gruppe aus dem Lesbisch-Schwulen Konvent auch eine eigene Webseite zum Thema „Segnung": http://www.ekhn.de/glaube/trauung/segnung-gleichgeschlechtlicher.html

Römisch-Katholisch:

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